- erstatten
- einen Ausgleich schaffen; ausgleichen; kompensieren; aufwiegen; entschädigen; rückvergüten; zurückgeben; bezahlen; begleichen; zurückzahlen; herausgeben; retournieren (österr.)
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er|stat|ten [ɛɐ̯'ʃtatn̩], erstattete, erstattet <tr.; hat:1. (Unkosten o. Ä.) zurückzahlen, ersetzen:man hat ihr die Fahrtkosten erstattet; Unkosten, Auslagen werden erstattet.Zus.: rückerstatten, zurückerstatten.2. drückt als Funktionsverb aus, dass etwas in bestimmter, meist offizieller Form an entsprechender Stelle vorgebracht wird: gegen jmdn. Anzeige erstatten (jmdn. anzeigen); jmdm. Bericht über etwas erstatten (jmdm. etwas sachlich berichten); Meldung erstatten (etwas offiziell melden).* * *
er|stạt|ten 〈V. tr.; hat〉 zurückgeben, ersetzen, bezahlen (Unkosten) ● jmdm. die Auslagen, den Betrag, die Fahrtkosten \erstatten; Bericht (über etwas) \erstatten (über etwas) berichten* * *
1. (Unkosten o. Ä.) zurückzahlen, ersetzen, vergüten:alle Unkosten werden erstattet;die Firma erstattete ihr das Fahrgeld.2. drückt in Verbindung mit bestimmten Substantiven aus, dass etw. in offizieller Form an entsprechender Stelle vorgebracht wird:gegen jmdn. Anzeige e. (jmdn. anzeigen);Meldung e. (etw. offiziell melden).* * *
er|stạt|ten <sw. V.; hat [mhd. erstaten, zu ↑Statt]: 1. (Unkosten o. Ä.) zurückzahlen, ersetzen, vergüten: alle Auslagen, Unkosten werden erstattet; die Firma erstattete ihr das Fahrgeld. 2. drückt in Verbindung mit bestimmten Substantiven aus, dass etw. in offizieller Form an entsprechender Stelle vorgebracht wird: gegen jmdn. Anzeige e. (jmdn. anzeigen); jmdm. Bericht über etw. e. (jmdm. etw. sachlich berichten); Meldung e. (etw. offiziell melden).
Universal-Lexikon. 2012.